Jacob vom Newenhoff, Drost zu Newerstatt, und seine Frau Elisabeth verpachten ihren Hof, Erbe und Gut zum Newenhoff nach Halbgewinnssucht dem Herman Stolberg, seiner Frau Grete, beider Sohn Dyrich und deren Frau Ricke auf 12 Jahre. Ausbeschieden sind 3 Wiesen unter dem Platze, der Kamp, die Wiese darunter, die Wiese auf der Elspe, die Wiese ober dem Höffgen, das kleine Höffgen hinter dem Krautgarten, der große Garten beim Stuirhagen, der Krautgarten, das Spitland am Felde, die Apfelbäume im grossen Kalberhove bei Stuyrhagen, 2 Apfelbäume im grossen Säwhove vor dem Oberhaus und was zwischen dem alten Backhaus und . . . . .steht. Der Droste sät jährlich für sich 4 Malder Hafer, der Drostin ist im Roggenland jährlich ein Scheffel Leinsaat zu säen. Die Halbscheid der Früchte ist auf das Haus zum Newenhoff zu liefern, wenn sie im Sack sind. Ein vom Drost dem Halbmann des Winters zu bestellender Drescher erhält von diesem die Schüsselspeise, von dem Drosten die andere Kost und Lohn. Jährlich sind 8 Kälber aufzuziehen. Eichelmast steht den Hausleuten nur für die auf dem Hof gezogenen "Vercken" zu. Für die von dem Drosten gehaltenen Vaselschweine kommt dieser selber auf. Der Schafzucht will die Drostin noch aufhelfen, dafür bleibt sie daran in näher bezeichneter Weise beteiligt. Die Halbleute haben jährlich 8 Hühner, 12 Pfund Butter und 200 Eier zu geben sowie 2 Tage mit ihren Perden zu dienen; dafür erhalten sie vom Hafer 100 Garben vorab, ferner Erbs- und Roggenstroh für des Drosten und andere Pferde. An Holz steht dem Halbmann nur Brandholz zu; was sonst zu zäunen und zu zimmern, wird ihm vom Drosten angewiesen. Die "Gehuchter" und Zimmer auf dem Hof, die der Halbmann gebraucht, sind in gutem Bau zu halten, desgleichen Oberhaus und Scheune gut in Dach und Wänden. Was über dem untersten "Reyholtz" zu machen, geht auf Kosten des Halbmanns. Über das Dachdecken folgen nähere Bestimmungen. Der Drostin hat der Halbmann 4 "melcke" Kühe zu weiden bzw. des Winters zu füttern. Jährlich hat der Halbmann 6 junge Bäume in den Hof zu pflanzen, ferner jeden zu seiner Notdurft abgehauenen Baum im Walde zu ersetzen. Usw. usw

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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