Augustin Gross aus oder zu Langgassen (von der Langen Gassen) ergibt sich freiwillig, wohlüberlegt und um seines besseren Nutzens willen mit Leib und Gut in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Der Aussteller erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihm und seinem Vermögen nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wohingegen er alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten" verspricht, was leibeigene Leute ihren "Halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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