Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten Streitigkeiten zwischen Albrecht, Ritter, und dessen Brüdern Hugo und Hans von Rechberg von Hohenrechberg als Kläger einer- und dem Hofmeister seiner Gemahlin, dem Ritter Otto vom Hirschhorn andererseits, nachdem sie die Parteien zu Pfingsten 1481 angehört haben: Otto ist Hans von Rechberg und seinen Brüdern bezüglich des Lehens Hoffenheim (Hofen) nichts pflichtig. In detailliert ausgeführten Reden kommt das Streitobjekt zur Sprache, nämlich Hoffenheim, was einst als Mannlehen von Siegmund von Österreich und der Grafschaft Katzenelnbogen herrührte und das Katharina von Rechberg (+), die Schwester der Rechbergbrüder, nach dem Tod ihres Mannes Melchior vom Hirschhorn innegehabt hat. Diskutiert und erwähnt werden der Charakter ihres Besitzes als Lehen der vom Hirschhorn, der entsprechende Erbgang, vermeintliche Absprachen, die über das Schriftliche hinausgingen, eine noch fällige Heimsteuer und die Kinderlosigkeit des Ehepaars. Als anwesende Räte werden genannt: Kanzler Johann, Postulat zum Bischof von Worms; Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister; Erkinger von Rodenstein, Marschall; Engelhard von Neipperg, Ritter; Simon von Balzhofen, Ritter und Vogt zu Heidelberg; Eitel von Sickingen, Ritter; Doktor Peter Wacker; Doktor Hartmann von Eppingen; Hans von Wallbrunn (Walbron); Ruprecht von Erligheim; Eucharius von Venningen; Georg (Jorg) Göler von Ravensburg; Hans von Gültlingen, Schultheiß zu Heidelberg.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten Streitigkeiten zwischen Albrecht, Ritter, und dessen Brüdern Hugo und Hans von Rechberg von Hohenrechberg als Kläger einer- und dem Hofmeister seiner Gemahlin, dem Ritter Otto vom Hirschhorn andererseits, nachdem sie die Parteien zu Pfingsten 1481 angehört haben: Otto ist Hans von Rechberg und seinen Brüdern bezüglich des Lehens Hoffenheim (Hofen) nichts pflichtig. In detailliert ausgeführten Reden kommt das Streitobjekt zur Sprache, nämlich Hoffenheim, was einst als Mannlehen von Siegmund von Österreich und der Grafschaft Katzenelnbogen herrührte und das Katharina von Rechberg (+), die Schwester der Rechbergbrüder, nach dem Tod ihres Mannes Melchior vom Hirschhorn innegehabt hat. Diskutiert und erwähnt werden der Charakter ihres Besitzes als Lehen der vom Hirschhorn, der entsprechende Erbgang, vermeintliche Absprachen, die über das Schriftliche hinausgingen, eine noch fällige Heimsteuer und die Kinderlosigkeit des Ehepaars. Als anwesende Räte werden genannt: Kanzler Johann, Postulat zum Bischof von Worms; Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister; Erkinger von Rodenstein, Marschall; Engelhard von Neipperg, Ritter; Simon von Balzhofen, Ritter und Vogt zu Heidelberg; Eitel von Sickingen, Ritter; Doktor Peter Wacker; Doktor Hartmann von Eppingen; Hans von Wallbrunn (Walbron); Ruprecht von Erligheim; Eucharius von Venningen; Georg (Jorg) Göler von Ravensburg; Hans von Gültlingen, Schultheiß zu Heidelberg.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1482 Oktober 2 (uff mittwoch nach sannt Remigius tag)
fol. 283v-285r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Gerichtsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Gerichtsiegel)
Kopfregest: "Ein rechtlich entscheydt zuschen Albrechten ritter Hugen und Hannsen von Rechberg und Otten vom Hirtzhorn ritter".
Balzhofen, Simon von; Ritter, Vogt zu Heidelberg, Burggraf zu Starkenberg, Hofrichter, erw. 1454, 1494
Erligheim, Ruprecht von; Haushofmeister, erw. 1468, 1502 tot
Göler von Ravensburg, Georg (Jörg); Vogt zu Bretten, -1502
Gültlingen, Hans von; Schenk, Schultheiß zu Heidelberg, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, Küchenmeister, erw. 1480, 1488
Hartmanni von Eppingen, Hartmann; kurpfälzischer Rat, erw. 1476, 1488
Hirschhorn, Melchior von; erw. 1462, 1477 tot
Hirschhorn, Otto von; Ritter, kurpfälzischer Rat, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, Amtmann von Oppenheim, erw. 1462, 1490 tot
Landschad von Steinach, Blicker XIV.; kurpfälzischer Hofmeister, -1499
Rechberg von Hohenrechberg, Albrecht; Ritter, erw. 1482
Rechberg von Hohenrechberg, Hans; erw. 1482
Rechberg von Hohenrechberg, Hugo; erw. 1482
Rechberg von Hohenrechberg, Katharina von; 1482 tot
Rodenstein, Erkinger von; kurpfälzischer Marschall, Burggraf zu Alzey, ux. Margrathe von Gemmingen, erw. 1467, 1493 tot
Sickingen, Eitel von; Ritter, kurpfälzischer Rat, Hofmeister, erw. 1456, 1492
Venningen zu Neidenstein, Eucharius von; -1505
Wacker, Peter, von Sinsheim; Jurist, Rektor, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, -1492
Wallbrunn, Hans d. Ä. von; Burggraf zu Alzey, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1459, 1487 tot
Hoffenheim : Sinsheim HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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04.04.2025, 08:14 MESZ
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