citationis. Geldforderung. Die Kl. behauptet, der verstorbene Ehemann der Bekl. habe ihren verstorbenen Ehemann 1560 für sich selbst und seinen Bruder als Advokaten bestallt und sich verpflichtet, ihm jährlich 100 Taler "warth- und dienstgellt" zu zahlen. Für die Jahre 1563 bis 1571 sei jedoch keine Zahlung erfolgt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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