Cuntz Reutter, Metzger, und Hanns Weiss der Jüngere, Schuster zu Eschenau, bekennen, dass ihnen der Rat zu Nürnberg gestattet habe, die von ihnen gegen die Waldordnung errichteten Baulichkeiten gegen Bezahlung einer Strafe von zwei resp. drei Gulden stehen zu lassen. - Siegler: Hanns Jacob Muffel von und zu Eschenau als Eigenherr.