Konrad Eberbach, ehemaliger Landschreiber des Pfalzgrafen Otto von Mosbach, leistet diesem, aus dessen Gefängnis er gegen Verschreibung von 1.000 Gulden für seine beschlagnahmten Güter zu Mosbach und anderwärts sowie auf Bitten des Bischofs Friedrich von Worms, des Ritters Schwarz Reinhard von Sickingen und des Reinhart von Neipperg er entlassen worden ist, Urfehde.