Vor dem Notar Bernhard Kettner und ben. Zeugen errichten Hans Uffinger, Bürger zu Wertheim, und seine Frau Margarete ihr Testament. Sie setzen einander zu Erben ein; der Überlebende soll 20 fl. um Gottes willen geben: 5 fl. den Sondersiechen, 5 fl. dem gemeinen Almosen und 10 fl. hausarmen Leuten. Nach beider Tod soll der Nachlass unter beider Verwandtschaft zu gleichen Teilen geteilt werden.