Kurfürst Johann Schweikhard (von Kronberg) von Mainz bekundet, dass er dem Georg von Oberstein und dem Dompropst seines Stifts, Georg Friedrich vonGreiffenclau zu Vollrads, als verordneten Vormündern der Gebr. Philipp Friedrich und Hans Gernand Ulner von Dieburg, Söhne des + Eberhard, genannte Burglehen zu Starkenburg (wie Urk. von 1472 Januar 20, StadtA Wo Abt. 159-U Nr. 353), wie deren genannte Vorfahren es innehatten, verliehen habe, ebenso habe er ihnen einen Teil am Schloss Bickenbach zu einem Mannlehen verliehen (folgt wie Urk. von 1460 September 1).