Placidus, Abt von St. Emmeram, erklärt vor dem kaiserlichen Notar Martin Stihenpock, dass er die Hofmark Luckenpaint wegen grober Vernachlässigung der Vasallenpflicht des bisherigen Inhabers Christoph von Lengenfeld zu Gebelfeld nicht mehr an dessen Erben als Lehen ausgeben möchte und beauftragt daher den Notar ("Requisitio domini notarii") mit der Teilnahme an der Besitzeinweisung.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv