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Henrich Pustekrei wegen Totschlag (in Notwehr?) "darf nicht in der Stadt wohnen, wohl aber ein- und ausgehen"
Enthält: Henrich Pustekrei in Sendenhorst, geb. 1591, früher in Münster, hat am 12.10.1610 während der Hieronymi-Freiheit den Steffen Berve erschlagen und ist geflohen. Er beginnt i. J. 1626 den Purgationsprozess und will nachweisen, dass er schuldlos ist, da er in Notwehr gehandelt habe. Als Zeugen werden vernommen: 1. Christian Niehaus aus Borken, 50 J. alt; 2. Witwe Johan Vogelsang, geb. Margarete Pötkens, 50 J. alt; 3. Bertman Pustekrei, Priester im Fraterhaus, Bruder des Beschuldigten, 32 J. alt; 4. Frau Wandmacher Johan Selcking, gebe Ida Bodde, 36 J. alt; 5. Witwe Hieronymus Hogeherte, geb. Beatrix Brüggeman, 60 -70 J. alt; 6. Frau Henrich Konerding, geb. Mette Pustekrei, Schwester des Beschuldigten, 45 J. alt. Durch Urteil vom 27.7.1626 wird dem Pustekrei gestattet, in Münster wieder ein und aus zu gehen; er darf aber nicht in Münster sich niederlassen. Erwähnt werden Witwe Pustekrei, geb. EIsa Vogelsang, Mutter des Beschuldigten; Glasmacher Henrich Egberts und dessen Vater Thomas E.; + Goldschmied Hans Hose; Priester Theodor Mohrman im Fraterhaus; Weinhändler Bernard Langen.