Georg Dürr von Erbishofen ("Erbishouen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Ratsältere in Ulm Konrad Krafft und der regierende Bürgermeister und geheime Rat in Ulm Daniel Schad als erbetene Vormünder der Kinder des verstorbenen ulmischen Forstverwalters in Ravenstein ("Rauenstein") [Ruine bei Steinenkirch Gde. Böhmenkirch/Lkr. Göppingen] Konrad Schad, der ulmische Vogt in Leipheim [Lkr. Günzburg] Christoph Schad für sich und als Bevollmächtigter seines Bruders Johann Schad und seiner Vettern, der Gebrüder Philipp, Albrecht, Christoph und Theodor Schad, sowie der ulmische Oberforstmeister in Altheim [Alb/Alb-Donau-Kreis] Karl Schad für sich ein Lehen in Erbishofen, das früher Johann Gerstlauer bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und zwei Gärten im Dorf, ungefähr 9 Jauchert Äcker, 2 Tagwerk Mahd und 2 Jauchert Gehölz. Zuletzt befand sich das Lehen im Besitz des Matthäus Mayer von Attenhofen ("Attenhouen") [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm]. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 4 Imi Roggen und 3 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Pfund Heller Heugeld, 50 Eier, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Auch hat er jedes Jahr 1 Muth Lein auszusäen und den Flachs davon an die Herrschaft abzuliefern. Das Schlagen von Holz ist ihm nur mit Wissen und Zustimmung der Herrschaft erlaubt. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung, Säumnissen in der Lieferung der Abgaben und nach seinem Tod fällt das Lehen an die Herrschaft zurück.