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4/14 [Nr. 7]: Seb. Widmann gegen Steph. Waig: Injuria.
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UAT 4/ Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium
Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium >> Akademisches Konsistorium (1490-1607) >> Acta Consistorii academici, Bd. III (Nr. 7-16)
1536
Enthält: Klage des Sebastian Widmayer von Kuppingen (MUT 101/27: Widmaier imm. 1533, Bl. 4: Widmann) gegen mag. Stefan Waig von Weil der Stadt (MUT 94,12: Weig, imm. 1530) wegen Schmähung, 1536 Jan. 22 bis Aug. 24.; Bl. 3-3v: Klagschrift Widmayers, eingelegt 22.1.1536: vor etwa 14 Tagen entriss ihm Waig in der Burgsteige die Straussfeder vom Hut; am Sonntag, den 9.1. abends zwischen 8 und 9, überfiel er ihn selbander aus der mondernen Burse heraus mit blossem Degen und hiess ihn, der in seine Herberge entrann, einen Diebhals; er verlange 200 fl. Schadenersatz; Bl. 5-6: Antwort Waigs, vorgelegt 5.2.1536: er habe einige Straussfedern, die ihm Junker Wolff Dietrich von Schamberck schenkte, heimlich verloren, dazu später ein vergoldetes Zeichen mit einem Edelstein, goldene Schnüre und einen neuen schwarzgesäumten Rock; den Verlust der Federn habe er oft vor Widmayer beklagt, sei dann auf dem Weg zu seinem Schwager D. Conrad Ebinger (d. J., s. Haller 2,50) in der Burgsteig Widmayer begegnet, habe seine Federn auf dessen Hut gesehen und verlangt, der habe sie für erkauft erklärt, aber den Verkäufer nicht nennen wollen; darauf habe er sich nach Dig. 47,2 rem furtivem vendiciert; Bl.7-10: Replik Widmayers, eingelegt am 12.2.1536: Waig habe keine Katzenaugen und konnte bei Nacht die Straussfedern gar nicht als die seinen erkennen; durch seine Gewalttat hätte er die Federn selbst dann verwirkt, wenn sie sein wären; er habe sie tags über Feld und nachts öfters getragen; hätte Weig mit ihm geredet, ich wars ja mit vor gehalten haben, er wolle ihn einen jungen Studenten, einer discipulum, seiner Ehre berauben; Bl.11-13: Duplik Waigs, eingelegt 11.3.1536: Widmayer schreibe, er hätte ihn (Waig) die Federn nicht vorenthalten, gebe also zu, dass sie sein seien; dass er (Waig) sie verwirkt haben solle, habe Widmayer vor Euer Ehrwürden ... als seinen proceptoribus noch mit gehört, muss also achten, der cleger hat es erst von Kuffingen her gebracht; er (Waig) habe gekund ein Jahr oder drei zu Tübingen iura compliert; der Student Franz Agomschmeltz liess, als er in Waigs Abwesenheit wegzog, ein von Waig geliehenes Buch mit entsprechender Aufschrift in seiner Stube zurück; das nahm Widmayer an sich und lieferte es erst aus als Agomschmeltz wieder herkam und es verlangte. Waig verlor ein grün gefärbtes gygle (Geiglein) aus seiner Stube und fand es später bei den Prepstle in der? Pürs in des Spiecernem Heim der sagte, Widmayer habe es ihm geliehen; es seien öfters Sachen aus seiner verschlossenen Stube verschwunden; Bl.15: Schiedspruch vom 1.7.1536: Jede Partei trägt ihre Kosten und geht wegen Übertretung der Universitätsstatuten 2 Tage und 2 Nächte in den Karzer oder zahlt 2 fl; 16v u. 16: Konzept der Urteilsspruchs, 24.8.1636; Bl.17-17v: Artikel Widmayers; Bl. 19: Rechnung des Universitätsnotars für die Abschriften.
Akte
Agomschmeltz, Franz (genannt 1536)
Blicklin, Konrad d.J. (geb. um 1500)
Dietrich, Wolff (genannt 1536)
Widmann, Sebastian (geb. um 1517)
Weig, Stephan (geb. um 1514)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.