Akt der Kanzlei zu Würzburg, betrifft strittiges Recht der Obrigkeit zu Mainstockheim zwischen dem Hochstift Würzburg und dem Markgrafen Casimir von Brandenburg; Erhebung einer Anklage seitens des Letzteren von den angeblichen Hindernissen des Hochstiftes Würzburg zu Mainstockheiml