Berufungssache des Friedrich Stapelberg, Beklagter ./. 1. den Buchhändler Johan von Gymnich in Köln, 2. die Witwe Buchbinder Bernt von Norden, geb. Margarete N., jetzt Frau M. Everhard Magnus, Kläger. Buchbinder Henrich von Norden hatte aus I. Ehe 3 Kinder: Bernt, Heilke und Kaspar; die beiden letzten starben vor Bernt. Aus II. Ehe mit Gertrud Vögeding hatte er eine Tochter Gertrud, welche den Beklagten heiratete. Der Streit dreht sich darum, ob die Frau des Beklagten auch Miterbin ihres Halbbruders Kaspar gewesen ist und demgemäß dessen Schulden (so auch die an Gymnich) zur Hälfte bezahlen muss.
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Berufungssache des Friedrich Stapelberg, Beklagter ./. 1. den Buchhändler Johan von Gymnich in Köln, 2. die Witwe Buchbinder Bernt von Norden, geb. Margarete N., jetzt Frau M. Everhard Magnus, Kläger. Buchbinder Henrich von Norden hatte aus I. Ehe 3 Kinder: Bernt, Heilke und Kaspar; die beiden letzten starben vor Bernt. Aus II. Ehe mit Gertrud Vögeding hatte er eine Tochter Gertrud, welche den Beklagten heiratete. Der Streit dreht sich darum, ob die Frau des Beklagten auch Miterbin ihres Halbbruders Kaspar gewesen ist und demgemäß dessen Schulden (so auch die an Gymnich) zur Hälfte bezahlen muss.
B-C Civ, 329
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1501-1600
(1594) 1599-1600
Darin: Anlage in Abschrift: Am 7.12. 1594 vergleicht sich Bernt von Norden mit seiner Stiefmutter und seiner Halbschwester Gertrud über den Nachlass seines Vaters, insbesondere über dessen Haus am Roggenmarkt zwischen Häusern des Gerdt Specht und des Johan Alerding. Zeugen: Lic. Wilhelm Reich; Lic. Henrich Witfeld; Arndt von Gülich; Jurien Osthoff und Berndt Hüsing als tutores des Bernt von Norden; Bernard Otterbeen, Amtmann der St. Antonius-Kapelle; Prokurator Lambert zum Dale. Der Vergleich wird abgeschlossen vor den Bürgermeistern Dr. Henrich Vendt und Dr. Herman Herde und dem Richteherrn Rotger Osnabrügge.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:36 MEZ
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