Konrad Ölmayer, Schuster und Bürger zu Ulm, verpachtet sein Gut in Dorndorf ("Dorrendorf") [Gde. Illerrieden/Alb-Donau-Kreis] mit allen Zugehörungen dort an Heinrich Schilling von Dorndorf und seine Erben. Diese liefern ihm davon jedes Jahr zwischen dem 29. September und dem 11. November ("zwischen sant Michels tag vnd sant Martins tag") 2 Imi Roggen, 2 Imi Hafer, 10 Schilling Heller, 1 Viertel Öl, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm oder einen Ort im Umkreis von zwei Meilen um Dorndorf. Heinrich Schilling hat ihm dafür 25 Pfund Heller bezahlt. Es wurde vereinbart, dass Heinrich Schilling und seine Erben von den zu dem Gut gehörenden Besitzungen ohne Zustimmung des Konrad Ölmayer und seiner Erben nichts verkaufen oder verpfänden dürfen. Sollten Verpächter oder Pächter aufgrund einer Notlage dazu gezwungen sein, dann steht ihnen ein wechselseitiges Vorkaufsrecht zu.