Die von dem Kanton Odenwaldischen Ritterhauptmann Philipp von Gemmingen-Guttenberg dem Kanton Kraichgau übertragene Exekution seiner letzten Willensverordnungen, besonders die von dem Direktorium wegen Errichtung eines Inventars und der Erbteilung getroffenen Vorkehrungen, Depositon der zum errichteten Fideikommiß gehörigen Kapitalsbriefe