Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet zu Heidelberg zwischen dem Ritter Georg (Jorg) von Venningen einer- und Pröpsten, Dekanen, Kapiteln, Äbten und Konventen des Domstifts, der Klöster und Stifte zu Würzburg, nämlich St. Stefan, zu den Schotten, zu Haug (Hawg), zu Neumünster (Nuwen Munster) und zu St. Burkard sowie Bügermeister, Räten und Bürgern von Würzburg, Ochsenfurt (Osenfurt) und Karlstadt (Karlstat) andererseits. Es ging um eine von Bischof Johann von Würzburg herrührende Schuld über 326 Gulden, die Götz von Dottenheim und seine Ehefrau Anna am Mittwoch nach dem Tag des Heiligen Papstes Bonifatius 1429 (an mitwoch nach sant Bonifacius tag des heyligen babst) verschrieben hatten. Georg hatte die Gülten geerbt, aber bislang nicht erhalten. Der Pfalzgraf entscheidet, dass die genannten Stifte, Klöster und Städte die 326 Gulden bis St. Georg [= 23.4.] nach Mergentheim, Lauda oder Bischofsheim ausrichten sollen. Dies sollen sie mit zwei Bürgen absichern und dazu eine Verschreibung am Donnerstagabend vor St. Martin [= 8.11.1481] nach Mergentheim bringen. Georg soll die Verschreibung des Götz ebenfalls dorthin bringen. Beide Schriftstücke sollen am Freitagmorgen übergeben werden. Weitere Forderungen Georgs sind aufgehoben, was Georg quittieren und zu Mergentheim übergeben soll. Der Bischof von Würzburg und betroffene Äbte sollen Georg im Gegenzug die Absolution dafür erteilen, dass er pfandweise etliche Äbte gefangen genommen hat. Die Würzburger waren zu Heidelberg durch ihren Anwalt, den Landrichter und Domherrn Georg von Giech, vertreten worden.