Hans Schupp von Wörnitzhofen (Wershofen) schwört nach der gegen Bezahlung einer Strafe von 10 fl erfolgten Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Röttingen und Weiltingen zu Weiltingen, in das er gekommen war, weil er im Serlach und in anderen Wäldern seines Junkers auf die Jagd nach Hasen und anderem Wild gegangen war, Urfehde. A. setzt seinen Schwager Hans Klemm und Michel Humler, beide von Illenschwang (Illeßwangen), und Jörg Dätzenbach und Michel Kranz, beide von Obermichelbach, als B. ein.
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Hans Schupp von Wörnitzhofen (Wershofen) schwört nach der gegen Bezahlung einer Strafe von 10 fl erfolgten Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Röttingen und Weiltingen zu Weiltingen, in das er gekommen war, weil er im Serlach und in anderen Wäldern seines Junkers auf die Jagd nach Hasen und anderem Wild gegangen war, Urfehde. A. setzt seinen Schwager Hans Klemm und Michel Humler, beide von Illenschwang (Illeßwangen), und Jörg Dätzenbach und Michel Kranz, beide von Obermichelbach, als B. ein.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 442 U 56
Staatsarchiv Nürnberg - Repositur 208 - Weiltingen, Urkunden - Büschel 5 / No 47
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 442 Oberamt Weiltingen
Oberamt Weiltingen >> Urkunden
1561 Juni 12 (am Donnerstag nach Medardi)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Schimmelschaden
Siegler: Auf Bitten des A. und der B.: Eustachius von Thannhausen (Danhausen).
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.
Siegler: Auf Bitten des A. und der B.: Eustachius von Thannhausen (Danhausen).
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.
Dätzenbach; Jörg, Obermichelbach
Humler; Michel, Weiltingen
Klemm, Hans, Illenschwang
Knöringen, Hans Wolf von
Kranz, Michel, Obermichelbach
Schupp, Hans, Wörnitzhofen
Thannhausen; Eustachius von
Illenschwang : Wittelshofen AN
Ober-/Untermichelbach : Wittelshofen AN
Wörnitzhofen : Weiltingen AN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ