Hans Schupp von Wörnitzhofen (Wershofen) schwört nach der gegen Bezahlung einer Strafe von 10 fl erfolgten Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Röttingen und Weiltingen zu Weiltingen, in das er gekommen war, weil er im Serlach und in anderen Wäldern seines Junkers auf die Jagd nach Hasen und anderem Wild gegangen war, Urfehde. A. setzt seinen Schwager Hans Klemm und Michel Humler, beide von Illenschwang (Illeßwangen), und Jörg Dätzenbach und Michel Kranz, beide von Obermichelbach, als B. ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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