Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Schenk Hans, Herr zu Erbach, verstorben ist und etliche Kinder hinterlassen hat. Der Pfalzgraf setzt diesen als Landesfürst und angesichts der Tatsache, dass die Kinder und die Herrschaft Erbach ihm verbunden (verwant) sind, den Ritter Otto vom Hirschhorn und Ruprecht von Erligheim (Erlichen) zu Vormunden. Die Vormunde sollen die Angelegenheiten der Kinder zu deren besten Nutzen handhaben. Der Pfalzgraf weist die Amtleute, Gemeinden und Untertanen in der Herrschaft Erbach (irer gebiet) an, dass sie den Vormunden Gehorsam geloben und ihnen aufwarten sollen, bis die Kinder zu ihrer Volljährigkeit gekommen sind oder der Pfalzgraf andere Vormunde setzt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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