A: Herr Sebastian Hauzenberger von und zu Pibereck (Bibereck, Lkr. Grafenau) auf Eberhardsreuth (Lkr. Grafenau), Verwalter und Richter zu Michelfeld. S: A. E: beide Parteien. Betreff: Abschied in der Klage des Georg Stauber auf dem Ziglhammer (Staubershammer, Lkr. Eschenbach) gegen Hans Christoph Kotz zum Schleifhammer (bei Michelfeld) wegen eines vorgenommenen Aufsatzes über dem Eichpfahl zwischen beiden Hämmern, dann wegen der Fahrt, die der Beklagte dem Kläger durch seinen Hammer verwehren will, dann wegen des Fischwassers und des Angers, deren Kotz berechtigt zu sein vermeint. Der Abschied besagt, dass wegen des "Schutz und Wasserfalls" der vor 110 Jahren durch die geschworenen Wasserschauer aufgerichtete Rezess bei seinen Kräften bleiben soll. Wegen des Fuhrwegs, des Fischwassers und des Angers soll es bei dem vom Michelfelder Richter Hans Knott am 25. September 1600 aufgerichteten Vergleich (= Urkunde Nr. 551) bleiben.