Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist der "leibguardi trabanten", Hauptmann und Pfleger zu Mitterfels, verleiht Jakob Elbs und seinem Sohn Hans auf Lebenszeit Hof und Gut in Stockenweiler, das früher Hans Riesch und Ehefrau Maria Steurin innehatten, als rechtes Leibs- und Zinslehen. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteilten Zustand halten. Sie dürfen nur eine Feuer- oder Herdstatt unterhalten und nichts daraus entfremden, insbesondere keine Eichen oder Tannen ohne Genehmigung des Verleihers fällen. Brenn- und Bauholz wird ihnen gegebenenfalls zugewiesen. Sie müssen den Hof mit Roß und Vieh besetzen. Heu, Stroh und Mist dürfen sie nicht veräußern. Die Beliehenen haben den Ehrschatz von 60 fl rh in Reichswährung bezahlt. Jährlich entrichten sie zu Martini als Leiblehengült 8 fl, 32 Viertel Hafer Wangener Maßes, 6 Hühner, 100 Eier und 1 lb Geld. Bei Verletzung der Leihebedingungen und im Todesfall fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Samen, Früchten und anderem zurückgegeben werden entsprechend dem Brauch in Stockenweiler.
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Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist der "leibguardi trabanten", Hauptmann und Pfleger zu Mitterfels, verleiht Jakob Elbs und seinem Sohn Hans auf Lebenszeit Hof und Gut in Stockenweiler, das früher Hans Riesch und Ehefrau Maria Steurin innehatten, als rechtes Leibs- und Zinslehen. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteilten Zustand halten. Sie dürfen nur eine Feuer- oder Herdstatt unterhalten und nichts daraus entfremden, insbesondere keine Eichen oder Tannen ohne Genehmigung des Verleihers fällen. Brenn- und Bauholz wird ihnen gegebenenfalls zugewiesen. Sie müssen den Hof mit Roß und Vieh besetzen. Heu, Stroh und Mist dürfen sie nicht veräußern. Die Beliehenen haben den Ehrschatz von 60 fl rh in Reichswährung bezahlt. Jährlich entrichten sie zu Martini als Leiblehengült 8 fl, 32 Viertel Hafer Wangener Maßes, 6 Hühner, 100 Eier und 1 lb Geld. Bei Verletzung der Leihebedingungen und im Todesfall fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Samen, Früchten und anderem zurückgegeben werden entsprechend dem Brauch in Stockenweiler.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 2036
fasc. 122 n. 09
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 17. Jahrhundert
1629 März 1 (den ersten monatstag Martii)
26,9 x 47,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist der "leibguardi trabanten", Hauptmann und Pfleger zu Mitterfels
Empfänger: Jakob Elbs und Sohn Hans zu Stockenweiler
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Jakob Elbs und Sohn Hans zu Stockenweiler
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Elbs, Hans
Elbs, Jakob
Herrliberg, Hannibal von, Kriegsrat und Obrist
Riesch, Hans
Riesch, Maria
Steur, Maria
Mitterfels SR; Hauptmann
Mitterfels SR; Pfleger
Stockenweiler : Hergensweiler LI
Stockenweiler : Hergensweiler LI; Einwohner
Wangen im Allgäu RV; Maß
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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