Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist der "leibguardi trabanten", Hauptmann und Pfleger zu Mitterfels, verleiht Jakob Elbs und seinem Sohn Hans auf Lebenszeit Hof und Gut in Stockenweiler, das früher Hans Riesch und Ehefrau Maria Steurin innehatten, als rechtes Leibs- und Zinslehen. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteilten Zustand halten. Sie dürfen nur eine Feuer- oder Herdstatt unterhalten und nichts daraus entfremden, insbesondere keine Eichen oder Tannen ohne Genehmigung des Verleihers fällen. Brenn- und Bauholz wird ihnen gegebenenfalls zugewiesen. Sie müssen den Hof mit Roß und Vieh besetzen. Heu, Stroh und Mist dürfen sie nicht veräußern. Die Beliehenen haben den Ehrschatz von 60 fl rh in Reichswährung bezahlt. Jährlich entrichten sie zu Martini als Leiblehengült 8 fl, 32 Viertel Hafer Wangener Maßes, 6 Hühner, 100 Eier und 1 lb Geld. Bei Verletzung der Leihebedingungen und im Todesfall fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Samen, Früchten und anderem zurückgegeben werden entsprechend dem Brauch in Stockenweiler.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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