Propst Ludwig von St. German zu Speyer überlässt mit Zustimmung des Bischofs Sibodo dem Kapitel des Stifts tauschweise die iura minuta zu Zeutern und Ubstadt und gewisse Geld- und Hühnerzinse von der Wingart- und der Gansmühle und empfängt dafür das Fischwasser zu Rheinsheim.