Instrument, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz am 21.01.1501 mit den Brüdern Philipp und Hans Meyenfisch (Meyfisch) wegen der 400 Gulden Schulden ihres Vaters Heinz Meyenfisch (Meyfisch) (+), die dieser aus der Kellerei schuldig geblieben war, folgendermaßen übereingekommen ist. [1.] Die Brüder warfen ein, dass ihrem Vater folgendes nicht verrechnet worden ist: 10 Gulden, 5 Schilling, 10 Heller und 2 Malter Korn von Pfaffen Hensel; 10 Gulden von Raden zu Kocherbach, 20 Gulden für ein Pferd, 70 Gulden für Zehrung im Streit gegen Philipp Forstmeister Birkenau (Birckennawe) berührend, was zusammen 110 Gulden beträgt. Obwohl der Pfalzgraf meint, dies nicht schuldig zu sein, lässt er diesen Betrag gnadenhalber nach. [2.] Ebenfalls lässt er weitere 60 Gulden von den Schulden gnadenhalber nach. [2.] Es sollen außerdem 180 Gulden für den Hausrat, der ihnen zugestanden und nach Kreuznach gekommen ist, abgehen. [3.] Also bleiben sie von den 400 Gulden noch 50 Gulden schuldig. [4.] Daran soll ihnen abgehen, was der Keller zu Lindenfels an Einnahmen von ihren Gütern durch die Nutzungsrechte daran hatte. [5.] Was dann noch unter 50 Gulden übrig sein wird, sollen sie ausrichten. [6.] Wenn das geschehen ist, soll ihnen der Keller zu Lindenfels die dortigen Güter freigeben (enslagen) und zustellen, was von noch von dem Hausrat vorhanden ist. Gleichermaßen soll der Keller zu Heppenheim ihnen zustellen, was von dem Hausrat von Lindenfels zu ihm gekommen und noch da ist. [7.] Von dieser Abrede hat der Pfalzgraf ein Exemplar und die Meyenfisch ein weiteres erhalten.