Gutsarchiv Wildenborn (Bestand)
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H 252 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 10. Adelsarchive >> 10.02. Gutsarchive
(1545) 1593 - 1946
Findhilfsmittel: Findbuch von 1988 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Wildenborn gehört zur Stadt Zeitz, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt.
Als Teil des Hochstifts Naumburg, das 1564 kursächsisches Nebenland wurde und 1657–1718 als Herzogtum Sachsen-Zeitz nochmals Eigenständigkeit erlangte, zählte Wildenborn zum Amt Zeitz. 1815 kam es mit dem größeren Teil des Amtes an Preußen und gehörte dort 1816–1945 zur Provinz Sachsen.
Das Rittergut Wildenborn befand sich 1593 im Besitz derer vom Ende. Haubold vom Ende veräußerte es 1658 an die Rentkammer des Herzogtums Sachsen-Zeitz, doch blieb das Gut Lehen. 1715 kam es von Siegfried von Kötteritz an Johann Franz Born, dessen Familie es 1784 an Johann Christoph Richter verkaufte. Graf Dietrich Ernst Otto Albrecht von der Schulenburg wurde 1793 neuer Besitzer von Wildenborn, veräußerte das Gut aber bereits ein Jahr später an Gebhard Johann Achaz von Alvensleben. 1796 erwarb Christian Wilhelm Ernst von Hopfgarten Wildenborn, der das Gut 1801 Prinz Wilhelm Günther Ludwig von Schwarzburg-Sondershausen überließ. Ihm folgten 1807 seine Erben, von denen die Fürstin Friederike Auguste Sophie von Anhalt–Zerbst 1810 Wildenborn kaufte. Weitere Besitzer waren nach deren Tod 1827 Fürstin Auguste von Waldeck sowie deren Erbengemeinschaft, 1869 und noch 1899 die Grafen von Hohenthal-Püchau und schließlich 1907 eine Familie Schröder, die Wildenborn bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 besaß.
Zu dem nach Großpörthen eingepfarrten Rittergut gehörte 1827 die Patrimonialgerichtsbarkeit über Wildenborn, Großschellbach, Gutenborn, Lindenberg, Mahlen, Roda und Weißenborn sowie über Teile von Geußnitz, Großpörthen, Lobas, Podebuls, Unternedissen und Würchwitz.
Bestandsinformationen: Im Jahre 1950 wurde der im Zuge der Bodenreform sichergestellte Bestand vom damaligen Staatsarchiv Magdeburg übernommen und im ehemaligen Landesarchiv Merseburg eingelagert. Aufgrund des relativ geringen Umfangs des übernommenen Bestandes, von dem nach Schumann großen und bedeutenden Rittergut, muss angenommen werden, dass Teile des Gutsarchiv in Verlust geraten sind.
Im Jahre 1986 erfolgte die Erschließung des ungeordneten Bestandes, der dann im darauffolgenden Jahr in die vorliegende Ordnung gebracht wurde. Gleichzeitig erfolgte die Erstellung der Registraturbildner- und Bestandsgeschichte.
Zusatzinformationen: siehe auch: A 30b II, I Nr. 721c und 721d.- A 30b II, II Nrn 23, 47, 198/5, 220, 277, 315, 537, 629, 632 und 633.- A 30b III, II Nr. 242.- A 30b III, III Nr. 72.- A 35 W LI Nrn 1-14.- U 13a IV.
Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Registraturbildner: Wildenborn gehört zur Stadt Zeitz, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt.
Als Teil des Hochstifts Naumburg, das 1564 kursächsisches Nebenland wurde und 1657–1718 als Herzogtum Sachsen-Zeitz nochmals Eigenständigkeit erlangte, zählte Wildenborn zum Amt Zeitz. 1815 kam es mit dem größeren Teil des Amtes an Preußen und gehörte dort 1816–1945 zur Provinz Sachsen.
Das Rittergut Wildenborn befand sich 1593 im Besitz derer vom Ende. Haubold vom Ende veräußerte es 1658 an die Rentkammer des Herzogtums Sachsen-Zeitz, doch blieb das Gut Lehen. 1715 kam es von Siegfried von Kötteritz an Johann Franz Born, dessen Familie es 1784 an Johann Christoph Richter verkaufte. Graf Dietrich Ernst Otto Albrecht von der Schulenburg wurde 1793 neuer Besitzer von Wildenborn, veräußerte das Gut aber bereits ein Jahr später an Gebhard Johann Achaz von Alvensleben. 1796 erwarb Christian Wilhelm Ernst von Hopfgarten Wildenborn, der das Gut 1801 Prinz Wilhelm Günther Ludwig von Schwarzburg-Sondershausen überließ. Ihm folgten 1807 seine Erben, von denen die Fürstin Friederike Auguste Sophie von Anhalt–Zerbst 1810 Wildenborn kaufte. Weitere Besitzer waren nach deren Tod 1827 Fürstin Auguste von Waldeck sowie deren Erbengemeinschaft, 1869 und noch 1899 die Grafen von Hohenthal-Püchau und schließlich 1907 eine Familie Schröder, die Wildenborn bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 besaß.
Zu dem nach Großpörthen eingepfarrten Rittergut gehörte 1827 die Patrimonialgerichtsbarkeit über Wildenborn, Großschellbach, Gutenborn, Lindenberg, Mahlen, Roda und Weißenborn sowie über Teile von Geußnitz, Großpörthen, Lobas, Podebuls, Unternedissen und Würchwitz.
Bestandsinformationen: Im Jahre 1950 wurde der im Zuge der Bodenreform sichergestellte Bestand vom damaligen Staatsarchiv Magdeburg übernommen und im ehemaligen Landesarchiv Merseburg eingelagert. Aufgrund des relativ geringen Umfangs des übernommenen Bestandes, von dem nach Schumann großen und bedeutenden Rittergut, muss angenommen werden, dass Teile des Gutsarchiv in Verlust geraten sind.
Im Jahre 1986 erfolgte die Erschließung des ungeordneten Bestandes, der dann im darauffolgenden Jahr in die vorliegende Ordnung gebracht wurde. Gleichzeitig erfolgte die Erstellung der Registraturbildner- und Bestandsgeschichte.
Zusatzinformationen: siehe auch: A 30b II, I Nr. 721c und 721d.- A 30b II, II Nrn 23, 47, 198/5, 220, 277, 315, 537, 629, 632 und 633.- A 30b III, II Nr. 242.- A 30b III, III Nr. 72.- A 35 W LI Nrn 1-14.- U 13a IV.
Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Laufmeter: 2.95
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ