Der Ulmer Bürger Gotthard Spengler bekennt: Die Ratsherren Ulrich Schermar, Paul Rot und Johann Heinrich Gienger, derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, haben ihm erlaubt, das Abwasser von ihrem neuen Röhrenbrunnen an ihrem Amtsstadel "in Unser Frauen Hof" auf seine Kosten durch seine Behausung gegenüber dem Kornhaus hinten hinaus in einen Trog zu leiten. Er verpflichtet sich für sich und alle späteren Inhaber seines Hauses, die dafür notwendigen Rohre auf seine Kosten instand zu halten, damit das überschüssige Wasser ablaufen kann. Dieses überschüssige Wasser wird er den ganzen Sommer über auf die Gasse, während des Winters aber in den Kanal der Pfarrkirchenbaupflege leiten. Er hat auch darauf zu achten, dass das Wasser sauber in den Kanal fließt, damit an diesem kein Schaden durch Unrat entsteht. Muss sein Trog gesäubert werden, dann hat er den Unrat auf seinem Hof zu lagern und von dort wegzuschaffen. Wenn er gegen diese Bestimmungen verstößt oder wenn die Baupfleger das abfließende Wasser aus ihrem Röhrenbrunnen selbst benötigen, können sie ihre Erlaubnis widerrufen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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