Jörg Graf zu Löwenstein, Domherr zu Würzburg und Propst des Stiftes zu Öhringen, bestätigt dem Albrecht Dekan und Kapitel des Stiftes zu Öhringen, dass die Lehen, die das Stift ehemals von Hans von Ohrn gekauft hat, nun in das Eigentum des Stiftes übergehen, und zwar ein Sechstel des Zehnten zu Oberohrn, ein Sechstel des Zehnten zu Ober- und Unterhöfen, die Hälfte des Zehnten auf dem Beckinger und dem Heuholz, und in der Nitzenklingen, auf den Weingärten, die zu den Höfen gehören, und alles was Rüdiger von Ohrn zu Harsberg und zu Eynenhaus gehabt hat; ausgestellt o.O., 1458 (Montag nach dem Sonntag Oculi); Pergament, Siegel: Jörg Graf zu Löwenstein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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