Vertrag ausgerichtet zwischen Hanns Morßburger einerseits und Wolf Schmidlein zu Poxdorf und Michael Hoffman zu Klein Sebach andererseits wegen Errichtung eines Wasserwerkes "bey dem lanngen Flügel bey Wellerstat" unter folgenden Bedingungen: 1. die Kosten sollen gleichheitlich verteilt werden und der Bau soll das Wässerungsrad des Heinrich Tanerlein und Hanns Seuferdt zu Bayrßdorff nicht beeinträchtigen,. 2. da das Wasser aus Mößbergers Graben stamt sollen die beiden anderen eine jährliche Abgabe zahlen an M. 1 fl., an das neue Spital 20 d. 3. M. soll 3 Tage, die beiden andere je 2 Tage Wässerungsrecht haben. 4. sollen Schm. und Hoff. den genanten Graben entlang einen Zugang zu ihren Wiesen haben,. 5. soll Hoffm. dem Schm. jährlich 1 Ort Zins zahlen, da er über dessen Wiesen wässert,. 6. soll von den dreien einer dem anderen mit überschüssigen Wasser aushelfen,. 7. etwaige Zwistigkeiten sollen von den zuständigen Herrschaften ausgetragen werden. - Siegler: 1) Sebastian von Redern, Amtman zu Bayerßdorff, 2) Conradt Ringmacher, Spitalmeister des neuen Spitals.