Der Ritter Konrad Bayer von Boppard (Boparten) quittiert Johann Grafen zu Sp. über 59 Mainzer (mentzser) Gulden, die der Graf an versessenem Manngeld schuldig war, da Konrad 20 Gulden jährlich von ihm zu Lehen hat. Ersagt den Grafen und seine Erben von allem versessenen Manngeld bis zu diesem Tag los. Siegel des Ausstellers.