Überweisung der Privatschulden den beiden F.L.Fr. Linien auf die gemeinschaftl. Kammerkasse insp. die Aufkündigung der von dem Fürstl. Carlschen Linie an die Fürstl. Vollrathische Linie schuldenden Vergütungskapitalien ad 50.000 fl. und 22.916 fl. 40 kr.