Zwischen dem ehrwürdigen Herrn Albrecht von Wachtendonk (Wachtendunck), Abt, Christian von Herzogenrath (Christian von des Hertzoghen Rode), Prior, Johann von der Wehe, Kantor (senghern), Heinrich Musch, Küster, Wilhelm Hammerstein, Kellermeister (Kelner), sowie dem gemeinen Konvent der kaiserlichen Abtei Kornelimünster (S. Cornelien Muenster uff dern Inden, colnischs ertzbusthumbs) einerseits und dem frommen und ehrenfesten Vincenz Foß andererseits findet ein Tausch folgender Liegenschaften statt. Die Abtei überträgt Foß zu erblichem Besitz: 1) 16 Morgen, 7 Ruten Ackerland (land) und Wiese (bende, aus iren zweenn forsthouden erve) vor Schwarzenburg (Swartzborgh, Swartzenborgh), über die jetzt der Steinweg gelegt ist, 2) 3 Morgen, 15 Ruten Ackerland hinter Dorff (Dorpe) längs dem Kreuzweg (cruitzstraiß) nach Hassenberg (Hassennbergh), neben dem Schwarzenburger Erbgut, 3) 2 Morgen Ackerland oberhalb Schwarzenburg längs dem Hohlweg (holstraiß) nach Breinigerheide (heiden). Foß überträgt der Abtei zu erblichem Besitz: eine Forsthufe (forsthoude), die gegenwärtig Johann von Vennhof (Vienhoven) innehat, und zwar 1) 6 Morgen Ackerland, unterhalb Krauthausen (Kruithuisen) gelegen bei Steffens im Leven, 2) 7 Morgen, an den Höniger Pfahlgraben (Hoinger Peilßgraff) grenzend, 3) 1 1/2 Morgen, 2 Ruten Ackerland im Heider Feld (Heyder velde) zwischen den Frohnhofer und Schwartzenburger Erbgütern (Fronhover und Swartzborgher erven) mitsamt einem Vorwerk (vurheufft der forsthouden) von 3 Morgen, 4) 3/4 Morgen weniger 3 Ruten Wiese, in Bilster (Bilstrin) jenseits der Brücke (über das stigh) gelegen am Berge unterhalb Steffens Wiese, 5) 2 Morgen Wiese oben am kleinen Bocksbend (kliene Boicksbend), an die kleine Wiese (kliene bendtgen) des Gotteshauses grenzend, 6) 2 Morgen Wiese mitten im großen.Booksbend, eine weitere Forsthufe (andere forsthove), die Johann von Viersen (Virssen) gegenwärtig innehat, nämlich 7) 6 Morgen Ackerland auf der Schroffkaul (Schroffkulen), zwischen den Erbgütern des Johann Menß und des Mulstroiß gelegen, mit einem Vorwerk auf dem Frohnhofer Acker, 8) 2 Morgen und einige Ruten Wiese, die unten aus dem großen Bocksbend abgepfählt sind und oben an die kleine Wiese des Gotteshauses grenzen. Die genannten Grundstücke sind zehntfrei. Beide Parteien geloben, sich an den Vertrag zu halten. Siegelankündigung des Abts (1), des Kapitels (2) und des Vincenz Foß (Vincentz Foeß) (3). Jede der beiden Parteien soll eine von zwei gleichlautenden Ausfertigungen erhalten. Dem Vierundzwantzigsten tagh des monats Augusti jetzigs einunndfunfftzigsten jairs dem ringeern jairzall.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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