Heinrich Weselin aus Schorndorf, wegen Beteiligung am Aufruhr der Bauern, auch sonstigen ungebührlichen Verhaltens, aus Furcht vor einer Strafe an Leib, Leben, Hab und Gut landflüchtig gewesen, jedoch auf untertänigstes Bitten, sofern er sich wohl verhalte, begnadigt und zu Weib und Kindern eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt unter Eid, fortan ein treuer und gehorsamer Untertan zu sein, nichts gegen die Obrigkeit oder wen auch immer zu unternehmen, sich an keinem Aufruhr zu beteiligen, Anschläge gegen die Obrigkeit anzuzeigen und sich stets auf die Seite der Obrigkeit zu stellen, alle heimlichen Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden es sei denn, er arbeite außer Haus und müsse deshalb in Wirtshäusern essen und trinken, sich gebührend zu verhalten, Wehr und Harnisch dem Vogt auszuliefern und keine mehr außer einem abgebrochenen Brotmesser und seinem Zimmermannswerkzeugen zu haben noch zu tragen. Bürgen (mit 200 fl): Die ehrbaren Hans Hirßman, genannt Schulten; Hans Hirßman, Jörg Hirßmans Sohn; Sixt Weselin, Stadtschreiber zu Göppingen.