Moers,. Friedrich Wilhelm König in Preußen belehnt nach dem Tode seines Vaters den Freiherrn Jobst Wierich von Clout zu Lauersfort, Bloemersheim und Solbrüggen mit dem Zehnten unter Neukirchen bei Kapellen ahn der Niepen gelegen wie Jobst Wierich damit am 16. Mai 1703 belehnt worden war. Das Gut ist im moersischen Lehnregister unter Nr. 132 und zu einem Cöllnischen Lehn mit 2 1/2 Goldgulden zu relevieren. Der Belehnte leistet vor dem Moerser Drosten Borchard Wilhelm Freiherr von Kinsky, Herr zu Hollogne, und dem Landrentmeister Johann Wilhelm von Zelst als Statthalter den Lehnseid. - Zeugen: Franiois Friedrich Freiherr von Kinsky und der Empfänger Theodorus Herlet. Ausf. Perg., Moersisches Lehnssiegel beschädigt,. Unterschrift des von Zelst. Rückvermerk: Lehnbrief wegen den Zehnten auf der Niepen Neukirchen und bey Cappellen. Archiv von Pelden gen. Cloudt, Nr. 471

Vollständigen Titel anzeigen
Kreisarchiv Viersen
Objekt beim Datenpartner