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Philipp der Ältere und Philipp der Mittlere, Grafen von Wadeck, Vater und Sohn,. vergleichen sich durch Vermittlung des Jost Westfal (Westfaill) und Adrian von Zerssen. (Tzerttzen) mit den Brüdern Philipp, Domherr zu Paderborn, und Friedrich von Twiste. 1. Die von Twiste haben sich der Wüstenei (wustenyge) zu Rocklinghusen bemächtigt,. und auch diesbezügiche Briefe und Siegel gezeigt. Es wird festgesetzt, dass die von. Twiste die genannte Wüstenei nicht besetzten, bewohnen und bebauen dürfen,. sondern sie den Meiern und Hausbesitzern (me(n)nen) von Twiste gegen Pacht. überlassen und sie dem Grafen Abgaben (geschoß), Dienst und Pflicht leisten. lassen. Verpfändetes Land dürfen die Grafen wieder einlösen. 2. Die Brüder von Twiste haben sich durch den Abt von Corvey belehnen lassen mit 3. Kottenstätten zu Külte, 3 Hufen Landes zu Wiggerssen bei der Wetterburg, 4 Morgen. Wiese zwischen Külte und der Wetterburg, 2 Hufen Landes zu Massenhausen, 1. Bauhof zwischen dem hogen steine und der stuckfirste [Lesung?] mit der Welder. marcke. Auf den Widerspruch der Grafen hin haben die Twiste diese Lehen den. Grafen übergeben und wiederum von ihnen zu Lehen empfangen. Dafür haben die Grafen den von Twiste den Bauhof mit 7 Stätte an der Twiste nach. Rocklinghusen überlassen. Sie dürfen ihn und die Stätten besetzte, bewohnen und. bebauen. Außerdem haben sie folgende Höfe erhalten: Geßen Rodenhoff, Jacob Gronen,. Typell Elkenbrachts, Bockshoff, der [Siv- oder etwa Elw-(unleserlich)ertschen hoff,. Botterwigs und Curt Kochs hoff, Curt Fla(m)men hoff und des Boelenhoff mit. insgesamt etwa 5 oder 5,5 Morgen Landes, gleichfalls nach Rocklinghusen zu bei. den 7 Stätten gelegen, sie zu besetzen, zu bebauen, Abgaben einzuziehen, Gericht. zu halten und Dienste zu fordern nach ländlicher Weise und Gewohnheit. Doch. dürfen sie keine hausgesessenen Leute anderer Herren aus dem Dorfe Twiste auf. die genannten Güter setzen. Und was sie Männer vn Twiste an Äckern, Gärten oder. Wiesen besitzen, das sollen sie behalten. Den Grafen stehen das Halsgericht,. Landsteuer oder Schatzunug mit Wissen der Brüder Twiste zu, ferner der. Glockenschlag und das Landgericht. Jeder Bauer, der einen Pflug hat, gibt den Grafen jährlich zu St. Martin einen halben. Gulden und der Kötter eine halbe Mark. Bezüglich der Klage der Brüder Twiste wegen 6 Hufen Landes im Ortsiepe, von denen. die Männer von Twiste einige Äcker unterhaben, ist entschieden worden, dass die. Brüder Twiste 4 Hufen und den Ortsiep, in dem das Haus steht, behalten, und die. Männer von Twiste müssen die Pacht an die Brüder geben. Das Viehhaus, das die Brüder an der genannten Stelle errichtet haben, behalten sie. gleichfalls, jedoch ohne Behinderung nachbarlicher Hude nach Landessitte. In der Brebeke, für die die Brüder angebliche Besitzansprüche dementieren, setzen. die Grafen sie als Holzgrafen (holtzgreben) ein. Sie sollen das Holz hüten, das. unnütze Schlagen verhindern, den Männern von Twiste aber die Entnahme des. unfruchtbaren Brennholzes erlauben. Die Wiesen, die bis an das Holz gerodet sind,. bleiben bei der Mark Molhusen. Die Einwohner von Molhusen haben gleichfalls. Recht zu dem Brennholz. Wegen Bauholz müssen sie sich an die Brüder Twiste. wenden. Wenn Mast ist, darf jeder Pflugbesitzer in Molhusen zwei Schweine, ein Kötter ein. Schwein in das genannte Holz treiben. Siegelankündigung der Grafen, der Schiedsleute (teidings lude) und des Friedrich. von Twiste für sich und seinen Bruder. Notiz über die Abfassung von 2. Ausfertigungen. Datum: Freitag nach Pfingsten (29. Mai) 1523.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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