Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht den Brüdern Heinrich und Ulrich Capler (Caplan) seinen Teil des Hofs zu Brambach im Amt Neuenstadt am Kocher mit allen Gütern und Zugehörde zur Erbpacht. Sie sind zur Instandhaltung verpflichtet, nämlich Äcker pflügen, düngen, Wiesen wässern, Maulwurfhaufen (mulwelff huffen) schleifen, die Güter umfrieden, verzäunen und schützen. Sie dürfen die Güter nicht veräußern und müssen sie in der Hand von ein oder zwei Erben belassen. Sie entrichten jährlich zu St. Martin [= 11.11.] 15 Malter Fruchtzins, nämlich je 5 Malter Korn, Dinkel und Hafer, nach Kaufmanns Güte und Neuenstädter Maß, woran sie nichts hindern soll. Den Pächtern wird außerdem ein beim Hof gelegenes Gehölz zwischen ihrem Holz und dem Holz der Deutschherren zugeschlagen. Die Gültzahlung beginnt zum nächsten Martinstag. Die Pächter sollen die Güter vermessen und das Ergebnis verzeichnen und übergeben. Bei Versäumnissen darf der Pfalzgraf Hof, Güter und Zugehör an sich nehmen, bis die ausstehenden Kosten und Schäden bezahlt sind.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht den Brüdern Heinrich und Ulrich Capler (Caplan) seinen Teil des Hofs zu Brambach im Amt Neuenstadt am Kocher mit allen Gütern und Zugehörde zur Erbpacht. Sie sind zur Instandhaltung verpflichtet, nämlich Äcker pflügen, düngen, Wiesen wässern, Maulwurfhaufen (mulwelff huffen) schleifen, die Güter umfrieden, verzäunen und schützen. Sie dürfen die Güter nicht veräußern und müssen sie in der Hand von ein oder zwei Erben belassen. Sie entrichten jährlich zu St. Martin [= 11.11.] 15 Malter Fruchtzins, nämlich je 5 Malter Korn, Dinkel und Hafer, nach Kaufmanns Güte und Neuenstädter Maß, woran sie nichts hindern soll. Den Pächtern wird außerdem ein beim Hof gelegenes Gehölz zwischen ihrem Holz und dem Holz der Deutschherren zugeschlagen. Die Gültzahlung beginnt zum nächsten Martinstag. Die Pächter sollen die Güter vermessen und das Ergebnis verzeichnen und übergeben. Bei Versäumnissen darf der Pfalzgraf Hof, Güter und Zugehör an sich nehmen, bis die ausstehenden Kosten und Schäden bezahlt sind.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 223
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1491 März 7 (uff montag nach oculi)
fol. 256v-257v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Mit Anmerkung, dass die Brüder dafür einen Revers gegeben haben, der im Gewölbe (gewelb) liegt.
Capler von Oedheim gen. Bautz, Heinrich; Amtmann zu Steinsberg, erw. 1491, 1503
Capler von Oedheim gen. Bautz, Ulrich; erw. 1491, 1500
Brambacher Hof : Kochertürn, Neuenstadt am Kocher HN
Neuenstadt am Kocher HN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:10 MESZ
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