Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht den Brüdern Heinrich und Ulrich Capler (Caplan) seinen Teil des Hofs zu Brambach im Amt Neuenstadt am Kocher mit allen Gütern und Zugehörde zur Erbpacht. Sie sind zur Instandhaltung verpflichtet, nämlich Äcker pflügen, düngen, Wiesen wässern, Maulwurfhaufen (mulwelff huffen) schleifen, die Güter umfrieden, verzäunen und schützen. Sie dürfen die Güter nicht veräußern und müssen sie in der Hand von ein oder zwei Erben belassen. Sie entrichten jährlich zu St. Martin [= 11.11.] 15 Malter Fruchtzins, nämlich je 5 Malter Korn, Dinkel und Hafer, nach Kaufmanns Güte und Neuenstädter Maß, woran sie nichts hindern soll. Den Pächtern wird außerdem ein beim Hof gelegenes Gehölz zwischen ihrem Holz und dem Holz der Deutschherren zugeschlagen. Die Gültzahlung beginnt zum nächsten Martinstag. Die Pächter sollen die Güter vermessen und das Ergebnis verzeichnen und übergeben. Bei Versäumnissen darf der Pfalzgraf Hof, Güter und Zugehör an sich nehmen, bis die ausstehenden Kosten und Schäden bezahlt sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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