Leonhard Wunderer, Priester und Kaplan der Dreikönigskapelle zu Ulm, vermacht mit Zustimmung seines Lehnsherren Junker Benedikt Krafft von Dellmensingen (Tällmasingen) seiner Pfründe testamentarisch einen ablösbaren jährlichen Zins von 3 fl. aus dem Hof des Theis Töber, des alten Schultheissen von Gerhausen, daselbst, dessen Anstößer Simon Bößhans, Jäcklin Duchner und der Heilige sind, beruhend auf dem Inhalt eines Zinsbriefs vom 25.5.1499, der durch Peter von Stein und dem Blaubeurer Vogt Peter Nögenhart besiegelt wurde. Davon soll der jeweilige Kaplan der Dreikönigskapelle zu Ulm einen Jahrtag für Wunderer und dessen Eltern bei den Predigern [Dominikanern] um den St. Urbanstag abhalten, der folgendermaßen gestaltet und jeweils am Sonntag zuvor von der Kanzel angekündigt werden soll: mit vier Kerzen aus 3 Pfd. Wachs, wovon drei in der Krafft-Kapelle das Jahr über bei Messen benutzt werden und eine den Predigern überlassen wird, die zudem 1 fl. erhalten. Drei die Vigil und das Seelamt mitfeiernde Priester erhalten je 12 Pfennig, zehn mitfeiernde bedürftige Personen je 1 "Böhmischen" und 2 Opferheller. Wenn von den 3 fl. etwas übrig bleibt, soll es der Kaplan zur Verbesserung seiner Pfründe nutzen. Versäumt er jedoch den Jahrtag, fällt der jährliche Zins komplett an die Prediger, die den Jahrtag begehen und grundsätzlich als "Aufmerker" dessen Einhaltung gewährleisten sollen.