Äbtissin und Kv. zu H. verpflichten sich, die Jahrzeiten der nachfolgenden Personen zu feiern, die dem Kl. in 3 Briefen bestimmte Zinse zur Nutznießung nach ihrem Ableben verschrieben haben: 1) Die Heggbacher Konventsfrau Ursula Herokoppin (Priv.: Harenkappin) 3 lb h Zins aus Grossen des Schuhmachers Haus, 2) Dieselbe einen Zins von 2 lb h aus Haintzelins und Pfaff Kärlins Haus, den sie selbst und die Tochter des Peter Hägler [und ihrer Schwester] bei Lebzeiten nutzen, 3) Anna von Mundeldingen ("Mungerkingen", Priv.:" Mungoltingen") und ihre Schwester Gutte einen Zins von 1 lb h aus dem Pfarrhof zu Biberach, einen Zins, den die A. ihr zur Nutznießung auf Lebenszeit um 20 lb h verkauft hatten. Im Fall, daß die Jahrtagfeiern versäumt werden, fallen die Zinsen für immer an Spital Biberach.