Am Mittwoch, dem 1. September des Jahres 1502 erscheinen zur 9. Stunde vormittags in der alten Propstei innerhalb der Immunität des Klosters Oelinghausen (Olynckhusen) in der Kölner Diözese, im 11. Jahr des Pontifikats des Papstes Alexander VI. vor dem Notar und Zeugen der Hinrick von Rhemen (Remmen), Propst zu Oelinghausen, und Johannes Budde, Bürger zu Menden, zusammen mit seiner Frau Odilia. Johannes schenkt mit Zustimmung seiner Frau wegen seines Seelenheils dem Propst das Eigentumsrecht und das Recht an der Hälfte eines Gutes oder fundus [Haupthofes?], geheißen Steinhausen (Stenhusen) und gelegen in der Pfarrei Menden bei Rödinghausen (Rodynckhusen). Der Schenker überträgt das Gut dem Propst und dem Konvent des Klosters Oelinghausen. Der Schenker wünscht, daß seine Ehefrau Odilia auf Lebenszeit eine Präbende im Kloster nach Art der Pfründner (vulgarium prebendatorum) erhält. Da der Schenker zur Zeit im Dienst des Propstes steht, legt Johannes für den Fall, daß eine der Seiten das Dienstverhältnis beenden will, fest, daß er dann an den Propst und den Konvent zehn Gulden, wie sie in der Grafschaft Arnsberg gültig sind, entrichten kann und dafür eine ähnliche Präbende wie seine Frau erhält. Zeugen: Johannes Nybecker, Pastor in Enkhausen (Eginckhusen) in der Kölner Diözese, Heinrich von Halteren aus dem Prämonstratenserorden, Kaplan des Propstes, und Johann Ameken, Priester zu Menden. Beglaubigung durch den Notar Petrus Mathie von Menden, Priester und Kleriker der Kölner Diözese.