Es wird bekundet, daß nach Absterben der Liebmut von Waldmannshausen, Äbtissin zu Gnadenthal, das Kloster dreiviertel Jahr ohne Haupt war und die zurückgebliebenen Jungfrauen, da sie wegen ihrer geringen Anzahl und nahen Verwandtschaft sich nicht über ein Haupt einigen konnten, den Grafen Johann von Nassau-Katzenelnbogen, Vianden und Diez, Herrn zu Beilstein, Gubernator und Statthalter des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zütphen, als ihren Ober- und Landesherrn baten, seine Räte und Befehlshaber zu schicken und nach Befinden mitzuraten. Amtmann zu Diez, Räte, Theologe und Kellner zu Diez: Wilhelm von Brambach, Otto von Groroth ('Grönrade'), Doktor Christophorus Pecelius, Pfarrer zu Herborn, Andreas Christiani, genannt Kersten, und Emmerich Scheffer erschienen daher unter heutigem Datum und verordneten mit Wissen und Willen der Jungfrauen zur Äbtissin Katharina von Sassenroth ('-rode'), genannt Langenbach, in der Zuversicht und Hoffnung, sie werde nach Beförderung von Gottes Ehre und dessen reinem und allein selig machendem Wort dem Kloster nichts entziehen lassen, die Jungfrauen so halten, wie es bisher üblich war, und in allem wie die + Äbtissin verfahren. Die neue Äbtissin gelobte dies an Eides Statt durch Handschlag, wogegen die Jungfrauen gelobten, ihr die gebührliche Ehre und den schuldigen Gehorsam zu erweisen. Doch behielten sie sich vor, daß diese Ernennung dem Wahlrecht des Klosters nicht abträglich sein soll. Hierüber wurden zwei Ausfertigungen verfaßt, von denen eine von den Ausstellern für den Grafen zurückgenommen und die andere dem Kloster zugestellt wurde. - Sekretsiegel des Grafen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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