Kläger: Kaiserlicher Fiskal.- Beklagter: Georg Stubbe in Hamburg und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Citationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes bei der Bestrafung des Klägers wegen Zeugenbestechung, des Rittmeisters Andreas Tielemann (Thielemann) genannt Schneck und des Leutnants Fischer in Altona wegen Meineids und des Johann Adrian Boon, Ratsherr und Kaufmann in Hamburg, der Offiziere Anton Juncker(s), Martin Ernst Gloystein (Kleinstein), Johann Wierich Ernst und Christian Ludwig Stolberg sowie des Capitain Melling und des Hermann Hamelburg, Wirt in Hamburg, wegen Beihilfe bei der Zeugenbestechung in einem Streit zwischen dem Beklagten und Andreas Tamloo, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, wegen Beleidigung und wegen einer Schuldforderung gegen den Beklagten in Höhe von 500 Reichstalern, die von Andreas Tamloo an den dänischen Kammerjunker von Wedderkop übertragen wurde und von diesem an den Rittmeister Tielemann, der die Schuld in Altona einklagte und angeblich freiwillig von dem Beklagten Juwelen als Pfand erhielt; Hinweis des Beklagten, dass ihm auf Anstiftung des Andreas Tamloo die Juwelen gewalttätig abgenommen wurden und dass die strittige Schuldforderung auf Spielschulden beruhe, die nach dem Mandat des Rats von 1709 nichtig seien