Klage auf Zahlung rückständiger Pensionen aus einer Rentverschreibung von 1674 oder auf anderweitige Schadloshaltung. Der vorhergehende Prozeß über die Obligation von 1674 (vgl. RKG 2081 (G 739/2532)) endete 1686 durch einen Vergleich: Der Freiherr von Nesselrode trat Henrich de Groote eine Obligation der Stadt Essen über 2000 Rtlr. ab. Da jedoch niemals irgendwelche Pensionszahlungen aus dieser Obligation an Henrich de Groote erfolgt sind, klagt dieser nun auf eine Entschädigung aus anderen Mitteln. Das RKG gibt seiner Schadenersatzklage statt und verurteilt am 17. Juli 1702 den Freiherrn von Nesselrode gegen Rückgabe der abgetretenen Obligation zur anderweitigen Rückzahlung seiner Schulden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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