Klage auf Zahlung rückständiger Pensionen aus einer Rentverschreibung von 1674 oder auf anderweitige Schadloshaltung. Der vorhergehende Prozeß über die Obligation von 1674 (vgl. RKG 2081 (G 739/2532)) endete 1686 durch einen Vergleich: Der Freiherr von Nesselrode trat Henrich de Groote eine Obligation der Stadt Essen über 2000 Rtlr. ab. Da jedoch niemals irgendwelche Pensionszahlungen aus dieser Obligation an Henrich de Groote erfolgt sind, klagt dieser nun auf eine Entschädigung aus anderen Mitteln. Das RKG gibt seiner Schadenersatzklage statt und verurteilt am 17. Juli 1702 den Freiherrn von Nesselrode gegen Rückgabe der abgetretenen Obligation zur anderweitigen Rückzahlung seiner Schulden.
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Klage auf Zahlung rückständiger Pensionen aus einer Rentverschreibung von 1674 oder auf anderweitige Schadloshaltung. Der vorhergehende Prozeß über die Obligation von 1674 (vgl. RKG 2081 (G 739/2532)) endete 1686 durch einen Vergleich: Der Freiherr von Nesselrode trat Henrich de Groote eine Obligation der Stadt Essen über 2000 Rtlr. ab. Da jedoch niemals irgendwelche Pensionszahlungen aus dieser Obligation an Henrich de Groote erfolgt sind, klagt dieser nun auf eine Entschädigung aus anderen Mitteln. Das RKG gibt seiner Schadenersatzklage statt und verurteilt am 17. Juli 1702 den Freiherrn von Nesselrode gegen Rückgabe der abgetretenen Obligation zur anderweitigen Rückzahlung seiner Schulden.
AA 0627, 2082 - G 740/2533
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1693 - 1703 (1623 - 1699)
Enthaeltvermerke: Kläger: Henrich de Groote, Bürgermeister der Stadt Köln, seit 1697 Franz, Jakob und Nicolas de Groote Beklagter: Freiherr Johann Bertram von Nesselrode zu Rath (bei Mechernich), Herr von Mechernich (Kr. Schleiden) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Eichrodt 1690 - Subst.: Dr. Ziegler - Lic. Konrad Franz Steinhausen 1697 - Subst.: Lic. Jung Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Konrad Albrecht 1693 - Subst.: Lic. Johann Henrich Flender Prozeßart: Citationis ad videndum se condemnari ad indemnisandum aut solvendum Instanzen: RKG 1693 - 1703 (1623 - 1699) Beweismittel: Vergleich von 1686 (Q 4). Obligation der Stadt Essen von 1652 aufgrund eines Vergleichs aus demselben Jahr zwischen der Stadt und Johann Anton Wasserstraße namens seiner Gattin Agathe Francott (in Q 5). Rentverschreibung der Stadt Essen an die Eheleute Konstantin Francott, Kriegspfennigsmeister des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises, und Elisabeth Heisterman von 1623 (in Q 5). Rentverschreibung der Eheleute Johann Bertram von Nesselrode und Maria Margarethe von Harff für die Brüder Henrich und Jakob de Groote von 1674 (Q 7). Schreiben der Stadt Essen von 1677 an Johann Sigismund Adolph Bertram von Nesselrode, Kapitular und Diakon der Kathedralkirchen zu Münster und Hildesheim (Q 9). Schreiben des Philipp Wilhelm von Nesselrode zu Ehreshoven, pfalzneuburgischen Kämmerers und Amtmanns von Steinbach im Herzogtum Berg von 1688 (Q 17). RKG-(Bei- )Urteile vom 29. Okt. 1697, 17. Juli 1702 und 20. März 1703 (Prot.). Beschreibung: 1,5 cm, 66 Bl., gebunden; Q 1 - 30.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:41 MESZ