Kurfürst Johann Sigismund, Markgraf von Brandenburg, gewährt dem Oberkammerrat Johann Casimir Grafen zu Lynar die Lehnbarkeit an den von diesem erworbenen Gütern für dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Distelmeyer, und beider Nachkommen in männlicher und weiblicher Linie. "geben zu Cöln an der Sprew,

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