Georg Ruß von Hüttisheim ("Hittisheim") [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Johann Joachim von Eyb [Stadt Ansbach] zu Neuendettelsau ("Newen Döttelßheim") [Lkr. Ansbach] 4 Tagwerk Mahd aus der Au der Kommende bei UIm an der Iller zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, der Kommende jährlich von jedem Tagwerk 16 Schilling Heller als Zins zu entrichten, insgesamt also 1,5 Gulden und 11,5 Schilling pro Jahr. Er kann sein Erbrecht an geeignete Personen, die auch den Kommendevorstehern genehm sind, veräußern. Kommt es auf diese oder auf eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Kommende von dem bisherigen Inhaber 1 rheinischer Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.