Abt Michael [Bernhart], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg beurkunden: Mit Bewilligung des Würzburger Bischofs Julius [Echter von Mespelbrunn] wurde beschlossen, die Erträge aus den Zehnten in Wülfershausen, Saal, Wargolshausen, Eichenhausen, Maßbach, Ballingshausen und Rothhausen sowie vom Weinzehnten in Dettelbach, außerdem die jährlichen Einkünfte an Früchten sowie die eingetriebenen Zinsrückstände ausschließlich zur Tilgung der Schulden des Klosters zu verwenden. Dazu wird ein Verwalter eingestellt, der die genannten Einkünfte einsammeln, verwalten und zu dem erwähnten Zweck mit Wissen des Bischofs sowie von Abt und Konvent verwenden soll. Gleichzeitig wird eine Instruktion für ihn erlassen. Aussteller: Kloster St. Stephan. Empfänger: Kloster St. Stephan