Friedrich der Herter von Dußlingen, Ritter, reversiert Graf Eberhard II., der ihm 100 lb. h. Gült von der Steuer zu Tübingen angewiesen hat für die 1000 fl. seines Lösegelds, als er in des Grafen Dienst in der Grafschaft Henneberg gefangen ward.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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