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Dekan und Kapitel des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen bekunden in diesem Transfix, daß sie Herrn Johann Schrepchin von Hachenburg, ihrem Mitkanoniker und Kapitelsherrn, wegen einer Schuld die Haupturkunde, an der dies Transfix mit dem Siegel befestigt ist, mit 1 Gulden Gülte ausgehändigt haben und daß er diese Haupturkunde testamentsweise zu seinem Seelenheil der Präsenz gegeben hat und noch einen weitern Gulden Gülte bestellen will, so daß jährlich am 11. November 2 Gulden Gülte fallen. Die Kanoniker und Vikare sollen diese Gülte alle Freitage verdienen, indem man im Chor zu Dietkirchen nach dem Segen des Hochamts ('der hoer misse') und vor der Non das Responsorium 'Tenebre facte sunt' singen und danach jeder ein Paternoster mit dem Verse und der Repetition und eine Kollekte beten soll. Wird die Haupturkunde von den Erben mit 20 Gulden abgelöst, so soll die Präsenz das Geld für eine neue Gülte anlegen. - Siegel des Stifts 'ad causas'.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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