Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um die vom Appellanten behauptete völlige Abgaben- und Steuerfreiheit seines Rittergutes zu Stommeln, eines ehemaligen jül. Lehensgutes. Die Appellaten hatten seinen Pächter zur Gewinn- und Gewerbsteuer angesetzt und diese einzutreiben versucht. Der Appellant wirft der Vorinstanz, die er wiederholt angerufen habe, um entweder einen Bescheid, mit dem die Freiheit bestätigt würde, oder einen gegenteiligen Bescheid, mit dem er sich an das RKG wenden könne, zu erhalten, rechtsunfömliches Vorgehen vor. 21. Jan. 1728 geschärftes Attentatsmandat sine clausula.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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