Kaiser Rudolf II. gebietet auf Klage des Erzbischofs Wolfgang von Mainz Graf Ludwig von Löwenstein-Wertheim bei Strafe von 10 Mark lötigem Gold, die in Freudenberg erfolgte Festsetzung des Spitalspfründners zu Prozelten, Bernhard Großmann, der sich in Verhandlung einer Streitigkeit mit dem wertheimischen Untertanen Sebastian Setzhardt aus Freudenberg dorthin begeben hatte, aufzuheben. Außerdem lädt er Graf Ludwig für den 24. Tag nach Zustellung vor das Reichskammergericht.