Herzog Ulrich zu Württemberg schlichtet durch seine Räte den Streit zwischen Ludwig von Freyberg und dessen Untertanen zu Beihingen über deren Fronleistungen (Holz fürs Schloß, Lehm zu den Gebäuden, den Garten einzuzäunen, jährlich 15 M. Wiesen und den Garten heuen und öhmden, pro Haus und Jahr 3 Tage Frondienst außerhalb der Heu- und Fruchternte oder 9 Pfg pro Tag). Die streitenden Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des Vertrags für die Gemeinde: Blanckh des Gerichts, Thomas Kroll und Jakob Gohe als bevollmächtigten Anwälte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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