Die Ritter Werner und Gebhard Grote (Magnus) und der Knappe Gebhard Grote, Sohn des Ritters Otto Grote, erklären, dass sie mit Zustimmung ihrer Erben dem Andreasstift für 180 Mark Hamburger Pfennige die Zehnten von zweieinhalb Hufen in Mittelkirchen an einem Weg genannt Utwech gelegen, dir früher Heinrich von Heimbruch gehört hatten, verkauft haben. Sie behielten sich aber ein dreijähriges Rückkaufsrecht vor. Der Ritter Wasmod Kind sowie die Brüder Heinrich, Berthold und Ludolf vom Heimbruch, die Brüder Gerlach und Friedrich Schulte sowie Otto von Ahlden, allesamt Knappen, versprechen Währschaft dafür, dass der Zehnt, wenn er nicht zürückgekauft wird, innerhalb von zwei Monaten nach Aufforderung aus dem Lehnsreht und Besitz von Laienhand zu befreien ist, so dass er auf Dauer der Andreaskirche gehören wird. Andernfalls werden sie einzeln oder alle zum Einlager in dei Stadt Lüneburg kommen, bis dem Andreasstift Genugtuung geschehen ist. Ausführung auf Pergament; zehn anhängende Siegel verloren Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 65

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Niedersächsisches Landesarchiv
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