Johann Wayse von Fauerbach Amtmann und Johann Wentzel Keller zu Bingenheim verleihen im Namen des Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken unter gewissen Bedingungen den Eheleuten Waschen das Recht des Weinschankes zum halben Teile im Dorfe Bingenheim.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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